Inklusionsfachkräfte in unserer Kindertagesstätte
Die Inklusionskraft ist fester Bestandteil des pädagogischen Personals, gehört aber keiner festen Gruppe an. Sie hat eine berufsspezifische Weiterbildung mit Abschlusszertifizierung absolviert und trägt dazu bei, dass Inklusion als Teil des pädagogischen Konzeptes verankert wird. In unserer Einrichtung arbeiten in der Regel mehrere Inklusionskräfte. Da sie von Gruppe zu Gruppe „hüpfen“, werden sie im internen Sprachgebrauch der Einrichtung „Frösche“ genannt.
Die Finanzierung erfolgt zum Teil durch den Bezirk Unterfranken, indem von den Eltern für deren Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53, 54 SGB 12 (für Maßnahmen der Einzelintegration in Kindertagesstätten) gestellt wird. Für die Beantragung sind Entwicklungsberichte und ärztliche Gutachten notwendig.
Im Falle einer Bewilligung durch den Bezirk Unterfranken ist der Einsatz einer Fachkraft für mindestens 4 Stunden/Kind in der Woche nachzuweisen.